- Sicherstellung der Bereitschaft des Verwaltungsbezirks des Gemeindeamtes mit erweiterter Befugnis zur Lösung von Krisensituationen laut Gesetz Nr. 240/2000 Gesetzessammlung, über Krisenmanagement, in der Fassung der späteren Vorschriften.
- Sicherstellung der Bereitschaft des Verwaltungsbezirks des Gemeindeamtes mit erweiterter Befugnis betreffend außergewöhnlicher Ereignisse, der Durchführung von Rettungs- und Räumungsarbeiten und des Einwohnerschutzes, laut Gesetz Nr. 239/2000 Gesetzessammlung, über das integrierte Rettungssystem, in der Fassung der späteren Vorschriften.
- Vorbereitung der Regulationsmaßnahmen im System der wirtschaftlichen Maßnahmen für Krisenzustände laut Gesetz Nr. 241/2000 Gesetzessammlung, über wirtschaftliche Maßnahmen für Krisenzustände, in der Fassung der späteren Vorschriften.
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